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Frage 109. Sprachfeststellung von Flüchtlingskindern

Fragestunde Mündliche Anfrage 109. Kathrin Dannenberg (DIE LINKE) 12.03.2015
Drucksache 6/839 (S.2)

Entsprechend der Verordnung über die Eingliederung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern können Schülerinnen und Schüler in der SEK I anstatt der Teilnahme am Fremdsprachenunterricht eine Sprachfeststellungsprüfung in ihrer Herkunftssprache ablegen.
Diese Prüfung muss von den Eltern beantragt werden und es müssen entsprechend geeignete Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung stehen.


Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang wird von dieser Möglichkeit im Land Gebrauch gemacht?


Antwort der Landesregierung

Dokumentauszug aus dem Plenarprotokoll 9: hier lesen.