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Mündliche und dringliche Anfragen von Kathrin Dannenberg

Anfragen sind Auskunftsbegehren von Abgeordneten an die Landesregierung und damit eine Möglichkeit, Kontrolle gegenüber der Exekutive auszuüben (Artikel 56 Abs. 2 Landesverfassung).

Mündliche Anfragen sind bis eine Woche vor dem Plenum schriftlich oder in elektronischer Form einzureichen und während einer Plenarsitzung in einer Fragestunde durch die Landesregierung mündlich zu beantworten. Anfragen, die in der jeweiligen Fragestunde nicht beantwortet werden, sind von der Landesregierung binnen eines Tages schriftlich zu beantworten (§ 60 Abs. 1 und Anlage 2 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Dringliche Anfragen beinhalten Fragen von dringendem öffentlichen Interesse. Diese müssen bis spätestens zwei Werktage vor der Sitzung eingereicht werden und werden zu Beginn der Fragestunde aufgerufen (Anlage 2 Nr. 2 zur Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

(Quelle: Glossar Landtag Brandenburg)

Alle mündlichen und dringlichen Anfragen werden hier regelmäßig eingestellt; sie sind auch auf den Seiten des Brandenburger Landtags unter "Parlamentsdokumentation" einsehbar.


Frage 109. Sprachfeststellung von Flüchtlingskindern

Fragestunde Mündliche Anfrage 109. Kathrin Dannenberg (DIE LINKE) 12.03.2015 Drucksache 6/839 (S.2) Entsprechend der Verordnung über die Eingliederung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern können Schülerinnen und Schüler in der SEK I anstatt der Teilnahme am Fremdsprachenunterricht eine Sprachfeststellungsprüfung in ihrer Herkunftssprache... Weiterlesen