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Frage 875. Sonstiges pädagogisches Personal

Fragestunde Mündliche Anfrage 875. Kathrin Dannenberg (DIE LINKE) 30.03.2017 Drucksache 6/6322 (S.8-9)

Zur Unterstützung von Lehrkräften, gerade in der Betreuung von Kindern mit Förderbedarf, lässt das Schulgesetz den Einsatz von sonstigem pädagogischen Personal zu. Das von der Landesregierung verabschiedete Konzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“ führt dieses Personal als unterstützende Struktur ebenfalls auf und will eine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten. Dieser an sich begrüßenswerte Vorschlag birgt jedoch einige Fragen hinsichtlich der Qualifikation, der genauen Aufgaben und Zuständigkeiten, der Vergütung etc.


Ich frage die Landesregierung: Durch welche konkreten Vorgaben (z. B. Mindest-Qualifikation, möglicher Arbeitsumfang, Arbeitsaufgaben, Vergütung) will sie den Einsatz des sonstigen pädagogischen Personals umsetzen?


Antwort der Landesregierung

[Plenarprotokoll 6/44 noch nicht verfügbar]